Haushaltsüberschüsse für Kurs-Korrekturen nutzen
- 6. August 2018
- Veröffentlicht durch: FRINGS Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Kategorien: Haushaltsüberschüsse, Steuerschulden
(BdSt, Pressemitteilung vom 24.08.2018)
Im ersten Halbjahr 2018 nahm der Staat nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts 48,1 Milliarden Euro mehr ein, als er zugleich ausgab. In Anbetracht dieses enormen Überschusses fordert der Bund der Steuerzahler die Politik von Bund, Ländern und Kommunen zu Kurs-Korrekturen in der Finanz- und Steuerpolitik auf. Für die Bundesregierung sollte es jetzt oberste Priorität haben, unverzüglich den kompletten Abbau des Solidaritätszuschlags einzuleiten und den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung deutlich zu senken.
Sowohl der Bundeshaushalt als auch die Bundesarbeitsagentur sind durch Steuerabgaben und Sozialbeiträge der Bürger und Unternehmen strukturell überfinanziert. Hier besteht ein Entlastungspotenzial für die Steuer- und Beitragszahler von zusammen mehr als 20 Milliarden Euro.
Neben dem Bund können auch die Länder und Kommunen aktiv werden, indem alle Gebietskörperschaften die Haushaltsüberschüsse nutzen, um verstärkt in den Altschuldenabbau einzusteigen. Auch der Abbau von Altschulden entlastet die Steuerzahler langfristig, da künftige Lasten für Zins- und Tilgungszahlungen reduziert werden, negativen Folgen für die öffentlichen Kassen durch ein steigendes Zinsniveau vorgebeugt und insgesamt mehr finanzielles Gestaltungspotenzial in den Haushalten geschaffen wird.