Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Die Uhr steht auf 5 nach 12
- 12. Oktober 2018
- Veröffentlicht durch: FRINGS Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Kategorie: Anzeigepflicht
(DStV, Pressemitteilung vom 08.10.2018)
„Fangen Sie besser gestern als heute mit der Datensammlung an!“, rät der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) StB/WP Harald Elster während des 41. Deutschen Steuerberatertags in Bonn. Seine Empfehlung resultiert aus der EU-Richtlinie für die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen.
Anfang Juni dieses Jahres wurden die Regelungen im EU-Amtsblatt bereits veröffentlicht. Die Bundesregierung hat zwar bis Ende 2019 Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Vorgaben verlangen aber auch die nachträgliche Meldung von grenzüberschreitenden Gestaltungen, die bis Juni 2020 umgesetzt werden. Andernfalls drohen Geldbußen.
Mehr Ratschläge für die Praxis sind nicht möglich. „Niemand weiß im Moment, was er genau aufzeichnen soll“, stellt Elster ernüchtert fest. Zwar habe das BMF den Ländern vor einem Monat einen ersten inoffiziellen Diskussionsentwurf für ein Umsetzungsgesetz vorgelegt. Der verheißt jedoch nichts Gutes. „Die EU-Richtlinie soll danach fast wortgleich in nationales Recht umgesetzt werden“, weiß der DStV-Präsident.
Seit der Veröffentlichung des Richtlinien-Entwurfs in 2017 kritisierte der DStV neben weiteren Vertretern aus Praxis und Wissenschaft die Unbestimmtheit der EU-Direktiven und forderte Konkretisierungen – bislang ohne Erfolg. Elster zeigt sich enttäuscht: „Solch vage Vorgaben forcieren Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und drängen die Betroffenen in den Sanktionsbereich. Nicht nur Brüssel, sondern auch der nationale Gesetzgeber lässt uns im Stich!“ Für ihn steht fest, dass die Falschen mit absehbaren Folgen belastet werden: Rechtsunsicherheiten, überbordender Bürokratie, weiteren straf- und haftungsrechtlichen Risiken.