Die am 28. Oktober von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bedeuten eine enorme wirtschaftliche Belastung insbesondere für diejenigen Branchen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Viele dieser Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sind bereits durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Frühjahr wirtschaftlich angeschlagen und waren gerade dabei, sich zu erholen. Sie trifft diese Schließung hart. Um diese besonders betroffenen Unternehmen zu unterstützen, stellt der Bund eine zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgeht. Das Bundesfinanzministerium erläutert hier diese außerordentliche Wirtschaftshilfe anhand häufig gestellter Fragen:
LInk: