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Ordnungsgemäße Kassenführung ab 01.01.2017
- 8. Dezember 2016
- Veröffentlicht durch: FRINGS Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Kategorien: Betriebsprüfungen, Finanzbuchhaltung, Kassenführung
Keine KommentareAlle baren Geschäftsvorgänge eines Unternehmens sollen grundsätzlich über die Kasse abgewickelt und täglich in einem Kassenbuch aufgezeichnet werden. Der Gesetzgeber verschärft in mehreren Schritten die Anforderungen an die Kassenführung.