Kontakt:
0241 990292-0
-
Neue GWG-Grenze ab 01.01.2018
- 26. Mai 2017
- Veröffentlicht durch: FRINGS Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Kategorie: geringwertige Wirtschaftsgüter
Keine KommentareDurch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wird die Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von bislang 410 EUR (netto) auf 800 EUR (netto) ab dem 01.01.2018 erhöht.