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Unterhaltsleistungen an Kinder über 25 Jahre, die studieren oder sich in Ausbildung befinden
- 4. Mai 2017
- Veröffentlicht durch: FRINGS Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Kategorie: Unterhaltsleistungen
Keine KommentareWenn Eltern für ihr Kind, welches studiert oder sich in Ausbildung befindet, altersbedingt kein Kindergeld mehr erhalten, können sie Unterstützungsleistungen nach § 33a EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend machen und dadurch eine Steuerersparnis erzielen, welche unter Umständen höher sein kann als das nicht mehr gezahlte Kindergeld.