Steuerförderung für Elektroautos
- 15. Juli 2016
- Veröffentlicht durch: FRINGS Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Kategorien: Elektroautos, Steuerförderung, Umweltbonus
Mit einem neuen Regierungsentwurf vom Mai dieses Jahres will die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen stärker ankurbeln. Im Einzelnen sind Änderungen bei der Kraftfahrzeug- und Einkommensteuer geplant.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll die derzeit geltende 5-jährige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Elektroautos in eine 10-jährige Befreiungsfrist umgewandelt werden. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1.1.2016 gelten. Das heißt, Käufer, die seit Anfang dieses Jahres ein Elektrofahrzeug angeschafft haben, sind für die nächsten zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Von der Steuerbefreiung sollen dabei nicht nur reine Elektroautos, sondern auch auf Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge mit entsprechender technischer Genehmigung erfasst werden.
Laut Regierungsentwurf sollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Aufladevorrichtungen für private Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge in ihrem Betrieb steuerfrei zur Verfügung stellen können. Die zeitweise private Nutzung der überlassenen betrieblichen Ladevorrichtungen fällt nicht unter die Lohnsteuer (neuer § 3 Nr. 46 des Einkommensteuergesetzes-EStG). Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Ladevorrichtung für das Elektrofahrzeug unentgeltlich, kann er diesen geldwerten Vorteil pauschal mit 25 % der Lohnsteuer unterwerfen. Die Regelungen sollen ab dem 1.1.2017 bis 31.12.2020 gelten.
Geplant ist außerdem ein sogenannter Umweltbonus. Käufer reiner Elektrofahrzeuge sollen einen Bonus von € 4.000,00 und Käufer von Hybridelektrofahrzeugen einen solchen von € 3.000,00 erhalten. Getragen werden soll die Prämie von Bund und Industrie. Der Bund stellt hierzu 600 Mio. Euro zur Verfügung. Das Prämienprogramm soll bis 2019 laufen.