Jahresabschluss
In der gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnermittlung werden die wichtigsten Kennzahlen Ihres Betriebes zusammengefasst. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast und dient darüber hinaus auch als Informationsquelle für Ihre Bank bei der Kreditvergabe. Die von uns erstellten Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft.
Zu unseren Leistungen in diesem Bereich gehören:
Bilanzen
Erstellung von Handels-
IAS/IFRS
Erstellung Jahresabschluss nach IAS/IFRS
Gewinnermittlungen
Erstellung von Gewinnermittlungen
Zwischenabschlüsse
Erstellung von Zwischenabschlüssen
Sonderbilanzen
Erstellung von Sonderbilanzen
Auseinandersetzungsbilanzen
Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
Konzernabschlüsse
Erstellung von handelsrechtlichen Konzernabschlüssen
Eröffnungsbilanzen
Erstellung von Eröffnungsbilanzen bei Neugründungen
Ihre Vorteile
Was bringt Ihnen ein korrekt ersteller Jahresabschluss:
Häufig gestellte Fragen zum Thema Jahresabschluss
Die Entstehung der Jahresabschlüsse kann auf Grundlage des Handelsgesetzbuch (HGB) und/oder auch auf Basis steuerrechtlicher Vorschriften erstellt werden. Alternativ kann auch eine Erstellung anhand internationaler Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erfolgen.
Der Gewinn ist der Maßstab für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und wird durch die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt. Die Liquiditätsentwicklung bezeichnet dagegen die Entwicklung der Zahlungsströme innerhalb dieses Zeitraums. Ursache für die Ungleichheit beider Größen ist, dass nicht alle Erträge/Aufwendungen zwangsläufig auch zahlungswirksam sein müssen. In der Praxis kommt es bei Unternehmen regelmäßig zu Abweichungen zwischen Gewinn- und Liquiditätsentwicklung. Ein Unternehmen kann z. B. hohe Gewinne ausweisen und dennoch Zahlungsschwierigkeiten haben (z. B. weil Kunden ihre Rechnungen noch nicht bezahlt haben).
nungswesen liefert Informationen für wichtige unternehmerische Entscheidungen, wie z. B. die Preiskalkulation von Produkten. Das externe Rechnungswesen dient in erster Linie der Information externer Adressaten und ist in hohem Maße durch gesetzliche Vorgaben reglementiert, um die Situation des Unternehmens objektiv und vergleichbar darzustellen (z. B. zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage). Instrumente der externen Rechnungslegung sind z. B. die Handels- und die Steuerbilanz.