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Sanierungs- und Insolvenzberatung

Sanierungs- und Insolvenzberatung

Unternehmenskrisen haben die unterschiedlichsten Auslöser und können Folge einer Vielzahl von Ursachen sein. Jede Krisensituation ist einzigartig. Umso wichtiger ist das erforderliche Fachwissen zur Bewältigung dieser Krisen.
Als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) beraten wir Gesellschafter, Organe, Gläubiger und Schuldner in allen Phasen der Unternehmenskrise, auch in schwierigen Situationen, entwerfen Sanierungskonzepte und helfen bei der erfolgreichen Umsetzung

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich der Sanierungs- und Insolvenzberatung umfassen u.a.:

Sanierungsgutachten

Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Fortbestehensprognosen

Erstellung von Liquiditäts- und Fortführungsanalysen

Überschuldungsprüfungen

Überschuldungsprüfungen nach IDW S 11

Sanierungsprojekte

Begleitung und Umsetzung von Sanierungskonzepten

Insolvenzplanverfahren

Begleitung und Unterstützung bei Insolvenzplanverfahren

Insolvenzsteuerrecht

Klärung von insolvenzspezifischen Fragestellungen im steuerlichen Bereich

Unternehmensplanungen

Integrierte Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanungen

Insolvenzantragsgründe

Überprüfung von Insolvenzantragsgründen nach IDW S 11

Ihre Vorteile

Was bringt Ihnen eine kompetene Sanierungs- und Insolvenzberatung:

  • Identifizierung von Ursachen der Krise
  • Feststellung des aktuellen Status der Krise
  • Ermittlung notwendiger Schritte
  • Möglichkeit zur Bewältigung der Krise
  • Unterstützung bei Bankgesprächen.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Sanierungs- und Insolvenzberatung

Sanierungskonzepte dienen als Entscheidungsgrundlage bei Finanzierungsentscheidungen von Kreditinstituten und Kapitalgebern in schwierigen Situationen. Ziel ist es hierbei unternehmerische Vision und erforderliche Maßnahmen zur Stabilisierung bzw. Optimierung des Unternehmens aufzuzeigen. Ein gutes Sanierungskonzept beseitigt existenzielle Gefahren für ein Unternehmen und schafft den „ Fahrplan in die profitable Zukunft“. Bei der Erstellung von Sanierungskonzepten „verlangen“ Kreditinstitute und Kapitalgeber in der Regel die Beachtung der Grundsätze nach IDW S 6.

Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Die Insolvenzordnung kennt insgesamt drei solcher Insolvenzantragsgründe:

1. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)

2. Überschuldung (§ 19 InsO)

3. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)

Zahlungsunfähigkeit ist in der Praxis der häufigste Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auf diesen Antragsgrund können sich sowohl der Gläubiger (Fremdantrag) als auch der Schuldner selbst (Eigenantrag) stützen. Überschuldung kommt als Insolvenzantragsgrund u.a. bei juristischen Personen (AG, GmbH, Ltd., etc.) und bei Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person mit ihrem gesamten Vermögen haftet, in Betracht. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann nur der Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellen.

  • Verbrauch von Eigenkapital
  • Verschlechterte Bonitätsauskünfte
  • Häufung von Zahlungsstockungen
  • Keine Neuanschaffungen mehr möglich/veralterte Produktionsanlagen
  • Zu niedrige Auslastung von Sach-/Personalmitteln
  • Verluste bei Aufträgen
  • Massiver Einbruch des Absatzes