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Neue Erbschaftssteuerreform 2016

Die Erbschaftsteuerreform 2016 ist in Kraft getreten: Nach einem Vermittlungsverfahren haben Bundestag und Bundesrat dem „Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG (ErbStRG)” am 29. September bzw. 14. Oktober 2016 zugestimmt. Die neuen Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögen lassen steuerliche Mehrbelastungen und erhöhten Bürokratieaufwand erwarten.

Die Nachfolge in Betriebs- oder Privatvermögen ist aber noch wesentlich vielschichtiger. Nachfolgegestaltungen werden zunehmend international und verlangen interdisziplinäre Kenntnisse. Oft greifen das Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und viele andere Rechtsgebiete bei der Vermögensnachfolge wie Zahnräder ineinander. Trotz der zahlreichen Herausforderungen muss jeder Unternehmensinhaber an den „Exit” denken. Nach wie vor ist die vorweggenommene Erbfolge, also die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten, die empfehlenswerte Alternative, weil sie besser planbar ist.

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