Sanierungs- und Insolvenzberatung
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich der Sanierungs- und Insolvenzberatung umfassen u.a.:
Sanierungsgutachten
Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6
Fortbestehensprognosen
Erstellung von Liquiditäts- und Fortführungsanalysen
Überschuldungsprüfungen
Überschuldungsprüfungen nach IDW S 11
Sanierungsprojekte
Begleitung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
Insolvenzplanverfahren
Begleitung und Unterstützung bei Insolvenzplanverfahren
Insolvenzsteuerrecht
Klärung von insolvenzspezifischen Fragestellungen im steuerlichen Bereich
Unternehmensplanungen
Integrierte Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanungen
Insolvenzantragsgründe
Überprüfung von Insolvenzantragsgründen nach IDW S 11
Ihre Vorteile
Was bringt Ihnen eine kompetene Sanierungs- und Insolvenzberatung:
Häufig gestellte Fragen zum Thema Sanierungs- und Insolvenzberatung
Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Die Insolvenzordnung kennt insgesamt drei solcher Insolvenzantragsgründe:
1. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
2. Überschuldung (§ 19 InsO)
3. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Zahlungsunfähigkeit ist in der Praxis der häufigste Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auf diesen Antragsgrund können sich sowohl der Gläubiger (Fremdantrag) als auch der Schuldner selbst (Eigenantrag) stützen. Überschuldung kommt als Insolvenzantragsgrund u.a. bei juristischen Personen (AG, GmbH, Ltd., etc.) und bei Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person mit ihrem gesamten Vermögen haftet, in Betracht. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann nur der Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellen.
- Verbrauch von Eigenkapital
- Verschlechterte Bonitätsauskünfte
- Häufung von Zahlungsstockungen
- Keine Neuanschaffungen mehr möglich/veralterte Produktionsanlagen
- Zu niedrige Auslastung von Sach-/Personalmitteln
- Verluste bei Aufträgen
- Massiver Einbruch des Absatzes
Unternehmenskrisen haben die unterschiedlichsten Auslöser und können Folge einer Vielzahl von Ursachen sein. Jede Krisensituation ist einzigartig. Umso wichtiger ist das erforderliche Fachwissen zur Bewältigung dieser Krisen.
Als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) beraten wir Gesellschafter, Organe, Gläubiger und Schuldner in allen Phasen der Unternehmenskrise, auch in schwierigen Situationen, entwerfen Sanierungskonzepte und helfen bei der erfolgreichen Umsetzung