Steuerberatung
Unsere Aufgabe besteht darin, unseren Mandanten in Steuerfragen hilfreich zur Seite zu stehen sowie sie bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten professionell zu unterstützen. Das Leistungsangebot im Bereich der Steuerberatung richtet sich an Kapital-
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hierbei:
Steuererklärungen
Die Erstellung von Steuererklärungen bei Privatpersonen, Unternehmen und Freiberuflern
Betriebsprüfungen
Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
Finanzamt und Finanzgericht
Vertretung vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht
Steuerbelastungsvergleiche
Durchführung Steuerbelastungsvergleiche
Rechtsformen
Beratung bei Rechtsformwahl oder Rechtsformwechsel
Steuerliche Fragestellungen
Gutachtertätigkeit zu steuerlichen Fragestellungen
Unternehmensnachfolge
Beratung zum Generationenwechsel in Unternehmen
Projekte
Beratung über steuerliche Auswirkungen geplanter Projekte
Ihre Vorteile
Was bringt Ihnen eine kompetente Steuerberatung:
Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerberatung
Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellung zu bedenken. Zentrales Entscheidungskriterium ist aber auch immer wieder die steuerliche Optimierung. Wesentliche Entscheidungskriterien, ob eine Personengesellschaft oder eine GmbH die bessere Rechtsform für Ihr Unternehmen in der Zukunft ist, sind u.a. folgende Fragen:
- Wie hoch wird der Gewinn der Personengesellschaft bzw. der GmbH sein?
- Wie hoch werden die Geschäftsführerbezüge bei der GmbH sein?
- Wie hoch werden die Ausschüttungen bzw. Privatentnahmen sein?
Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen. Eine pauschale Aussage, bei welcher Rechtsform weniger an Steuern und Abgaben in den kommenden Jahren zu entrichten sein wird, ist nicht machbar. Die individuelle Situation muss genau beleuchtet werden und es müssen vor allem auch alle nicht-steuerlichen Entscheidungskriterien berücksichtigt werden.
GmbHs unterliegen mit ihrem Einkommen der Körperschaftsteuer (KSt), zzgl. des Solidaritätszuschlages. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % von der zu zahlenden Körperschaftsteuer. Weiterhin kommt die Gewerbesteuer hinzu, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt, in der die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Kapitalgesellschaft an eine an ihr beteiligte natürliche Person werden wiederum mit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) endbesteuert. Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist von der Kapitalgesellschaft an das Finanzamt abzuführen. Der Steuerpflichtige hat jedoch die grundsätzliche Möglichkeit, die KESt pflichtigen Kapitalerträge zu veranlagen, wenn sein persönlicher Einkommensteuersatz geringer ist als die 25%ige KESt. Die bereits abgeführte KESt wird in diesem Fall auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet.
Im Rahmen der steuerlichen Betrachtung gibt es neben der natürlichen und juristischen Person auch noch die Mitunternehmerschaft. Die wichtigsten Beispiele für Mitunternehmerschaften sind die offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) bzw. GmbH & Co. KG.
Bei allen Formen dieser Mitunternehmerschaften hat die Gesellschaft ihren Gewinn zu ermitteln. Dieser Gewinn ist jedoch nicht von der Gesellschaft zu versteuern (Ausnahme: Gewerbesteuer), sondern ist entsprechend den Beteiligungsverhältnissen ihrer Gesellschafter (das Steuerrecht verwendet für diese den Begriff „Mitunternehmer“) aufzuteilen und unterliegt bei den einzelnen Mitunternehmern der Einkommensteuer.